Waffen-Ankauf Saar kümmert sich um alle Aspekte dieser besonderen Situation
Menschen, die in Deutschland legal Waffen besitzen, haben laut Gesetz immer ihre Sachkunde bzw. Fachkunde nachgewiesen. Also einen Lehrgang und auch eine Prüfung absolviert, der vom Gesetz vorgeschrieben ist.
In einem solchen Lehrgang werden Kenntnisse vermittelt, die den sicheren Umgang mit Waffen, aber auch die vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen betreffen.
Als Erbe besitzen Sie diese Kenntnisse nicht zwangsläufig. Daher ist meine Aufgabe, Ihnen nicht einfach die Waffen abzukaufen, sondern dafür zu sorgen, dass die vielfältigen Verpflichtungen erfüllt und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. So können Sie geerbte Waffen verkaufen und dabei sicher und beruhigt sein, dass alles Wichtige schnell und korrekt erledigt ist.
Was sind Ihre Vorteile, wenn Sie sich an mich wenden ?
Risikofrei: Das Erstellen der notwendigen Dokumente und die Abwicklung der Bürokratie erledige ich selbstverständlich für Sie.
Stressfrei: Ich komme persönlich vorbei oder ich finde einen vertrauenswürdigen Fachmann in Ihrer Nähe. Waffen, Munition und sonstiges Zubehör werden vor Ort gesichtet und Sie bekommen innerhalb eines Tages ein verbindliches Kaufangebot.
Clever: Ich zahle den vereinbarten Preis sofort und auf Wunsch in Bar. Oder sie erhalten eine Sofortüberweisung, die innerhalb von Minuten auf Ihrem Konto ist.
Fair und transparent: Ich suche mir nicht die Rosinen heraus und lasse Sie auf dem Rest sitzen. Wenn ich Ihnen ein Angebot mache, dann kaufe ich alles, auch die unattraktiven Teile. Ich transportiere auch Waffenschränke ab.
Diskret: Ich verliere bei keiner Gelegenheit ein Wort über meine Kunden. Auch Ihre Nachbarn werden nicht sehen, dass bei Ihnen Waffen abtransportiert werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die rechtlichen Schritte beim Verkauf von geerbten Waffen?
Der Besitz der Waffen muss zunächst der zuständigen Behörde angezeigt werden. Das ist esrt einmal unabhängig davon, wie Sie später mit den Waffen verfahren wollen. Beim Verkauf bekommen Sie vom ankaufenden Händler eine Bescheinigung und den Nachweis, dass die Waffen ordnungsgemäß im NWR (Nationalen Waffenregister) umgetragen wurden und somit aus Ihrer gesetzlichen Verantwortung heraus genommen wurden.
Muss ich eine spezielle Genehmigung haben, um geerbte Waffen zu verkaufen?
Nein, aber der Käufer braucht die Erlaubnis zum Erwerb der Waffen. Ein Waffenhändler hat diese automatisch. Theoretisch kann auch ein Sportschütze, Jäger, Sammler oder Waffensachverständiger Waffen von Privatleuten erwerben. Diese Personen brauchen aber oft für jede einzelne Waffe eine behördliche Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte bzw. eines Eintrages in einer solchen. Dadurch kann es sehr kompliziert werden, mehrere Waffen einzeln an verschiedene Personen zu verkaufen.
Gibt es Unterschiede in den Verkaufsregelungen für verschiedene Arten von Waffen?
Grundsätzlich gibt es frei erwerbbare Waffen, die man normalerweise ab 18 Jahren ohne weitere Erlaubnispflicht besitzen darf. Die meisten sogenannten “scharfen” Waffen untzerliegen jedoch sehr strengen Regeln.
Wie kann ich den Wert geerbter Waffen bestimmen?
Der Wert hängt von Faktoren wie Marke, Zustand und Seltenheit ab. Online-Recherchen können dabei helfen. z.B. können Sie sich z.B. bei https://www.egun.de oder auf dem Waffenmarkt des VDB https://www.vdb-waffen.de/de/waffenmarkt/uebersicht.html informieren, zu welchen Preisen die entsprechenden Waffen gehandelt werden. Aber Achtung: Die dort angegebenen Preise sind stark abhängig von Faktoren, die Sie nicht automatisch richtig einschätzen können und deshalb nur grobe Richtlinien.
Welche Unterlagen werden für den Verkauf von geerbten Waffen benötigt?
Auf jeden Fall benötigen Sie die Erbschaftsdokumente, damit Sie nachweisen, dass die Waffen tatsächlich Ihr Eigentum sind. Darüber hinaus sollten im Nachlass die entsprechenden Waffenbesitzkarten (gelb, grün, oder rot) vorhanden sein. Möglicherweise ist auch ein Auszug aus dem NWR (Nationales Waffenregister) vorhanden.
Kann ich geerbte Waffen online verkaufen, und wenn ja, welche Plattformen sind empfehlenswert?
Es gibt spezielle Plattformen für den Verkauf von Waffen. Je nach Käufer unterstützt man Sie dort auch bei der gesetzeskonformen Abwicklung (Meldung, NWR, Versand, etc.), falls Sie nicht wissen, was genau Ihre Pflichten sind. Suchen Sie bei Google nach “VDB”, “ProGun” oder “eGUN”.
Muss ich geerbte Waffen vor dem Verkauf registrieren oder deregistrieren?
Sie müssen als Erbe lediglich den Besitz der Waffen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Dies aber unmittelbar und “ohne schuldhafte Verzögerung”. Beim Verkauf der Waffen an einen seriösen Waffenhändler regelt dieser dann alle notwendigen weiteren Schritte.
Kann ich geerbte Waffen an internationale Käufer verkaufen?
Der Export von Waffen ist komplex und erfordert spezifische rechtliche Überprüfungen. Selbst erfahrene Waffenhändler greifen hier auf spezialisierte Profis zurück. Man sollte sich als Privatperson also erst recht an einen deutschen Exporteur wenden, der hier Erfahrung mit dem entsprechenden Zielland hat.
Welche Rolle spielt der Zustand der Waffen beim Verkauf?
Der Zustand beeinflusst erheblich den Wert und die Attraktivität für Käufer. Gut erhaltene Waffen erzielen in der Regel höhere Preise. Bei Sammlerwaffen ist aber z.B. Authentizität wichtiger als der Erhaltungszustand.
Gibt es steuerliche Auswirkungen beim Verkauf von geerbten Waffen?
Ja, es können steuerliche Auswirkungen auftreten. Konsultieren Sie einen Steuerberater, um mögliche Konsequenzen zu verstehen.
Wie lange dauert der Verkaufsprozess in der Regel?
Heutzutage haben lizenzierte Waffenhändler Online-Zugang zum NWR (Nationales Waffenregister). Dort können die entsprechenden Formalitäten schon bei Ihnen vor Ort erledigt werden. So kann der gesamte Verkauf, Abtransport und die Erledigung aller behördlichen Pflichten gegebenenfalls am selben Tag erfolgen.
Welche Sicherheitsvorkehrungen sollte ich beim Verkauf von geerbten Waffen treffen?
Verkaufen Sie die Waffen an einen Händler, sollten Sie sich dessen Waffenhandelserlaubnis zeigen lassen. Beim Verkauf an Privatpersonen ist die Sache deutlich komplizierter. Sie müssen als “Überlasser” der Waffen nach dem Gesetz sicherstellen, dass der Empfänger der Waffe auch die Erbwerbsberechtigung/Erlaubnis zum Erwerb dieser speziellen Waffe hat.
Muss ich den Käufer über die Herkunft der Waffen informieren?
Die Information über die Herkunft legaler Waffen ist grundsätzlich interessant, aber nicht verpflichtend. Wenn die Waffe legal in Deutschland registriert ist, wird der Käufer sie im NWR (Nationales Waffenregister) finden. Womöglich ergeben sich aber aus der Herkunft, z.B. bei Sammlerwaffen, Argumente für einen besseren Verkaufspreis. Oder, wie ein berühmter amerikanischer Waffenexperte es mal ausgedrückt hat: “Before we mess around with this weapon, we have to make sure, thet this is NOT Lawrence of Arabia’s 1911”
Wie gehe ich vor, wenn die geerbten Waffen nicht registriert oder sogar verboten sind (z.B. Kriegswaffen)?
Grundsätzlich trifft Sie als Erbe dabei erstmal keine Schuld. Sie sind aber gesetzlich verpflichtet, dies unverzüglich und “ohne schuldhaftes Zögern” der zuständigen Behörde zu melden. Im Zweifel rufen Sie einfach Ihre Polizeidienststelle an, die sagen Ihnen, wie Sie verfahren müssen oder kommen gegebenenfalls auch bei Ihnen vorbei. Oder lassen Sie den Waffenhändler Ihres Vertrauens diese Schritte für Sie erledigen.
Welche Alternativen zum Verkauf von geerbten Waffen gibt es?
Eine Alternative kann z.B. die Unbrauchbarmachung (Umarbeitung zu Dekowaffen) sein. Sie können auch eine Waffenbesitzkarte für Erben beantragen. Hier gibt es aber einige Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen (Sachkundeausbildung, Blockierung der Waffen durch einen Büchsenmacher, Nachweis der Aufbewahrung etc.) Ihre zuständige Polizeibehörde holt die Waffen auch bei Ihnen ab, falls Sie diese abgeben/vernichten lassen wollen. Rufen Sie dort einfach an. Zuletzt können Sie die Waffen auch Vverschenken oder an Museen oder Sammler spenden, sofern sie für diese von Interesse sind.