Das Wichtigste vorab
Un da Menschen, die Waffen erben, üblicherweise viele Dinge zu tun haben, hier gleich die Kurzfassung:
- Erstmal die Waffen in Ruhe lassen. Nicht anfassen umräumen, oder irgendwo hin transportieren.
- Dann sofort die zuständige Behörde oder die Polizei anrufen und informieren, dass Sie im Besitz von Waffen sind.
Danach haben Sie 4 Wochen Zeit, sich zu entscheiden:
- Waffen behalten und WBK beantragen
- Waffen abgeben und vernichten lassen
- Waffen verkaufen oder verschenken
- Waffen unbrauchbar machen lassen und als Dekorationswaffen behalten
Sie wollen die Waffen sofort verkaufen ?
Ich habe mir sehr viel Mühe gemacht, im folgenden genau zu erläutern, welche Möglichkeiten Ihnen der Gesetzgeber gibt, wenn Sie durch einen Todesfall Waffen besitzen. Das Fazit gibt es aber schon hier vorab: Der überwältigende Anteil der Menschen, die Waffen erben, möchte die Waffen verkaufen.
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Jetzt Angebot erhaltenIch bin vertraut mit Ihrer speziellen Situation und kaufe daher nicht einfach nur Ihre Waffen. Ich unterstütze Sie bei allen behördlichen Verpflichtungen, liefere Ihnen alle notwendigen Formulare und Schriftsätze, damit Sie sicher sein können, dass alles korrekt erledigt ist, und Sie keinerlei Risiko mehr haben. Außerdem übernehme ich alles, auch Waffenschränke, damit Sie restlos zufrieden sind.
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Sind Sie jetzt etwa schon Waffenbesitzer ?
Bevor ich Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeige, möchte zu Ihrer eigenen Sicherheit noch ein paar Worte über Ihre Pflichten verlieren. Das folgende gilt auch, wenn Sie nicht, oder noch nicht offiziell Waffen geerbt haben. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie überhaupt erben werden. Sie könnten z.B. lediglich der Mitbewohner des Verstorbenen sein oder der Vermieter, der nun den Schlüssel zur Wohnung hat. Denn es gilt nach dem Gesetz:
Sie wissen wo der Schlüssel liegt ? Waffenbesitzer! Sie kennen den Code für den Waffenschrank ? Waffenbesitzer. Das gilt auch für jede andere Person, die weiß wo der Schlüssel ist, oder die den Code kennt. Regel: sobald jemand die Möglichkeit hat, selbstständig an die Waffe heranzukommen: Waffenbesitzer.
Denn das Gesetz definiert den Besitz einer Waffe damit, dass Sie die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben. Und für Waffenbesitz braucht man in Deutschland eine Erlaubnis und die haben Sie nicht, ergo: Illegaler Waffenbesitzer.
Allerdings können Sie ja nichts dafür, und das sieht auch der Gesetzgeber so. Und verpflichtet Sie zu folgendem:
Was Sie übrigens auf gar keinen Fall machen sollten
Wenn Sie Waffen geerbt haben, diese irgendwohin mitnehmen, auch nicht zur Polizei, um sie ABZUGEBEN
Die Waffen aus dem Waffenschrank nehmen, denn sie könnten geladen sein und Sie wissen nicht, wie man das überprüft
Lieber sprechen statt lesen ?
Ich brauche eine kurze unverbindliche und kostenlose Beratung, wie ich mit geerbten Waffen umgehen kann
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2 Schritte, die Sie sofort unternehmen sollten
Schritt 1: Anzeige bei der zuständigen Behörde: Ich habe Waffen geerbt
Schritt 1 geht so: Sie geben bei Google zwei Wörter ein: “Waffenbehörde” und den Namen Ihres Wohnortes. Oder rufen Sie alternativ eine Polizeidienststelle in Ihrer Nähe an. Dann sagen Sie in etwa folgendes:
“Ich möchte meiner gesetzlichen Anzeigepflicht nachkommen und teile Ihnen mit, dass ich durch Todesfall eines Waffenbesitzers in den Besitz von Waffen gekommen bin bzw. Waffen geerbt habe“
Sie müssen das natürlich nicht so förmlich formulieren. Wichtig ist, dass die Nachricht ankommt und Sie nun, sagen wir mal: Den schwarzen Peter los geworden sind. Nun ist die Behörde nämlich in der Verantwortung. Lassen Sie sich von denen gerne beraten, dafür sind sie ja da.
Das zweite was Sie dann tun sollten, ist:
Schritt 2: Dritten den Zugang verwehren
Den Zugang zu den Waffen auf sich selbst beschränken. Nehmen Sie also alle Schlüssel in Gewahrsam und bewahren Sie diese so auf, dass niemand sonst Zugriff darauf hat.
Damit haben Sie Ihre Verpflichtung dem Gesetz gegenüber erfüllt. Alles Weitere passiert nun erst, wenn Sie, oder jemand anderes das Erbe tatsächlich antreten, also, wenn Der Erbschein ausgestellt wurde. Danach haben Sie 4 Wochen Zeit, sich für eine der folgenden Varianten zu entscheiden:
Möglichkeit 1: Sie haben Waffen geerbt und wollen die Waffen behalten und zwar im schussfähigen Zustand
Dies ist mit Abstand die komplizierteste Variante. Als Erbe von Waffen sind Sie im Waffengesetz privilegiert. Sie können eine Waffenbesitzkarte für Erben beantragen. Sie müssen verschiedene auch Nachweise erbringen.
Das erkläre ich Ihnen hier nicht, denn: Wenn Sie diesen Weg gehen, werden Sie sich viel intensiver mit der Materie beschäftigen müssen, als ich es hier aufarbeiten kann. Sie werden einen Kurs besuchen und eine Prüfung ablegen müssen. Da lernen Sie alles, was der Gesetzgeber von Ihnen erwartet, wenn Sie legaler Waffenbesitzer sein wollen. Also bestellen Sie sich auf jeden Fall schon mal eine Ausgabe des Waffengesetzes, oder lesen Sie es sich hier durch:
Waffengesetz (WaffG)Viel Spaß bei dieser Reise, ich befürworte ausdrücklich, daß sich verantwortungsbewusste und gesetzestreue Menschen weiterbilden und sich für den legalen Waffenbesitz qualifizieren.
Machen Sie sich aber auf Kosten gefaßt. Sie müssen jede einzelne Waffe mit einem Schloss versehen lassen (Büchsenmacher) Das kann 100€ bis 300 € pro Waffe kosten. Und auch der Kurs, die Prüfung und die Literatur kosten Geld.
Möglichkeit 2: Sie haben Waffen geerbt und wollen die Waffen behalten, aber unbrauchbar machen lassen
Suchen Sie sich einen Büchsenmacher Ihres Vertrauens in Ihrer Nähe. Dazu eignet sich die Google Suche, oder sie schauen beim Verband der Büchsenmacher e.V.:
Büchsenmacher und Waffengeschäfte des VDBNur ein Büchsenmacher darf Waffen unbrauchbar machen. Sie bekommen eine Bescheinigung, die Sie zusammen mit der Waffenbesitzkarte des Verstorbenen bei der Behörde vorlegen müssen. Die Waffen (die dann keine mehr sind und fortan als Dekowaffen bezeichnet werden), dürfen Sie behalten und zu Hause an die Wand hängen.
Fun Fact und Expertentipp: Anscheinswaffe
Dekowaffen bitte nicht nicht mit außer Haus oder gar in eine Bank oder so mitnehmen. Denn Ihre ehemaligen Waffen sind nun auch Anscheinswaffen. Das bedeutet, ein Polizist, der Sie damit sieht, (und ein solcher, bzw. eher eine Hundertschaft davon wird ziemlich schnell auftauchen) wird seinerseits die Waffe ziehen. Und die Erklärung, dass Ihre Waffe ja unbrauchbar ist, können sie frühestens an der Himmelstür oder bestenfalls im Gerichtssaal abgeben. Und in beiden Fällen wird man Ihnen erklären, dass das vollkommen unerheblich ist.
Möglichkeit 3: Sie haben Waffen geerbt und wollen die Waffen abgeben
Und mit Abgeben meine ich hier: Verschenken oder verkaufen. In beiden Fällen muss der Empfänger berechtigt sein, also Sportschütze, Jäger, Sammler, Waffensachverständiger oder Händler. Bei allen außer dem Händler haben Sie aber ein großes Problem. Sie müssen sicherstellen, dass die Person, der sie die Waffen überlassen, auch die Erlaubnis hat, die Waffen zu erwerben. Das ist für einen Laien kompliziert, denn alle diese Personengruppen haben sehr spezielle Restriktionen, was das betrifft.
Allein der Händler ist da eine Ausnahme. Zeigt er Ihnen eine gültige Waffenhandelserlaubnis, können Sie davon ausgehen, dass er die Waffen erwerben darf. (Und wenn nicht, sind Sie aus dem Schneider, denn er müsste es besser wissen und man kann Sie hinterher nicht verantwortlich machen, da er ja der Experte ist.)
Wie Sie sich das vorstellen können, wenn Sie meine Dienste in Anspruch nehmen, sehen Sie unter geerbte Waffen verkaufen hier auf der Webseite. Dort finden Sie auch ein spezielles Formular für diesen Zweck.Möglichkeit 4: Sie haben Waffen geerbt und wollen die Waffen vernichten lassen
Dies ist sehr einfach, denn Sie brauchen das nur bei der Polizei anzusagen, die kommen dann vorbei und holen alles ab. Aber um Gottes Willen die Waffen nicht selber dort vorbeibringen!
Und: Dabei werden womöglich Werte zerstört.
Vielleicht nehmen Sie das aus weltanschaulichen Gründen in Kauf. Aber mal ehrlich: Würden Sie es sich verzeihen, wenn sich rausstellte, dass sie die Schrotflinte von Franz-Josef Strauß in die Presse gegeben haben ? Oder den Papst-Revolver ?
Fazit
Also jetzt wieder Spaß beiseite: Das waren eigentlich, kurz und bündig, die Möglichkeiten. Was die Details angeht, ist jeder Fall unterschiedlich. Die Anzahl der Waffen, der Zustand, das Vorhandensein der Waffenbesitzkarte(n). Munition ist ein ganz anderes Thema, das ich hier überhaupt noch nicht angeschnitten habe. Also lassen Sie sich, egal zu welcher Option Sie tendieren, von einem Experten beraten. Wenden Sie sich gerne auch an mich. (Rechnen Sie dann halt damit, dass ich Ihnen ein Angebot mache, dass Sie jedoch gerne auch ablehnen dürfen)
Ich brauche eine kurze unverbindliche und kostenlose Beratung, wie ich mit geerbten Waffen umgehen kann
Oder rufen Sie mich sofort an:
0151 14977 800#vonunsbekommensieniemalsspam
Zusammenfassung und Tabelle der Möglichkeiten
Zusammenfassend habe ich hier die vier Möglichkeiten nochmal tabellarisch dargestellt.
(1) Behalten | (2) Dekowaffe | (3) Verkaufen | (4) vernichten | |
---|---|---|---|---|
Dauer bis Erledigt | sehr lange | mittel | kurz | sehr kurz |
organisatorischer Aufwand | sehr hoch | gering | gering | minimal |
Kosten | hoch | hoch | sogar Gewinn | keine |
Spaßfaktor | hoch | mittel | sehr hoch | keiner |
Die fett geschriebenen Optionen sind keinesfalls eine Aufforderung, die Waffen an mich zu verkaufen. Falls Sie sich dazu aber trotzdem entschließen:
Ich kaufe Waffen, Munition und Zubehör
Persönliche Beratung. Fraire Preise. Abwicklung aller Formalitäten.